2022 - Europameisterschaften im Holzrücken
Ziel der Veranstaltung
- Die Veranstaltung soll den professionellen Holzrückern eine Bühne geben.
- Lobbyismusarbeit für die Arbeit mit Pferden.
Zur Belebung der Arbeitspferdeszene - Ein Fest für die Liebhaber von Kaltblutpferden.
Forstwirtschaft
Neben den eigentlichen Bewerben, wird es eine große Podiumsdisskussion mit anerkannten Forstfachleuten geben.
Da die Arbeit mit den Pferden gerade im forstwirtschaftlichen Bereich einen großen Mehrwert bringt, wollen wir im Rahmen der Diskussion die positiven Aspekte einer breiten Öffentlichkeit vorstellen.
Kultur
Auch der kulturelle Aspekt darf nicht fehlen, denn Pferdearbeit stellt ein besonders nachhaltiges und wertvolles Kulturgut dar.
Zusätzlich freuen wir uns, die örtliche Blasmusik-Kapelle, einen Kärntner Männerchor und auch die Landjugend mit ihrer Tanzgruppe begrüßen zu dürfen.
Im Rahmen der Euopäischen Meisterschaften im Holzrücken wollen wir die Kriterien eines GREEN EVENTS erfüllen.
Helfen sie uns bei der Müllvermeidung und Mülltrennung.
Ohne den Gedanken der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes wird die Waldarbeit mit Pferden keine Zukunft haben.
Übersicht
Das waren die Europameisterschaften im Holzrücken 2022
Danke!
Wir möchten uns bei den Teilnehmern, die zum Teil ein weite Reise auf sich genommen haben, bedanken. Für ihren fairen Umgang mit den Pferden und für die Leistungen die sie uns gezeigt haben. Auch möchten wir uns bei den Besuchern bedanken für ihr Interesse und für ihr zahlreiches Kommen.
Besonders möchten wir uns auch bei den vielen Helfern bedanken, die uns im Vorfeld, im Zuge der Vorbereitung und auch während der Veranstaltung tatkräftig unterstützt haben. Unser Motto war von Anfang an ” Sei ein Teil der Veranstaltung :)”. Auch die Unterstützung der vielen Vereine wissen wir sehr zu schätzen.
Wir hoffen, es hat euch gefallen und, dass viele von euch noch mehr von der Pferdearbeit motiviert sind und, dass wir uns gegenseitig inspiriert haben. Das Veranstaltungs-Team der Holzrückeeuropameisterschaft 2022 in Österreich.
Gruß,
Bruno
Bei den Bewerben von Freitag bis Sonntag können Teilnehmer:innen jeder Nationalität, im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten starten. Am Hauptbewerb um die ersten 15 Plätze werden nur die Besten und einige Fixgereihte starten. Als Anreisetag für alle Starter wird bereits Donnerstag, der 25.08. dringend empfohlen. Auch die Fixgereihten müssen Freitag oder Samstag starten.
Unterbringung Teilnehmer:innen
In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände wird den Teilnehmer:innen eine entsprechende Fläche zur Errichtung eines Camping-Lagers bereitgestellt.
Auf der Website der Gemeinde Liebenfels sowie der Kärnten Werbung finden Sie zusätzliche Beherbergungsbetriebe:
– Gasthöfe und Beherbergungsbetriebe , Marktgemeinde Liebenfels.
– Kärnten Werbung
Unterbringung Pferde
In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände wird den Teilnehmern eine entsprechende Fläche zur Errichtung eines Pferde-Lagers bereitgestellt.
Heu und Wasser werden kostenfrei bereitgestellt.
Fütterung und Ausmisten während des Aufenthaltes und Ausmisten vor Verlassen ist Sache des Pferdebesitzers.
Donnerstag 25.8.2022
- Anreise: ab 13:00 Uhr
Freitag 26.8.2022
- 7 bis 17 Uhr: Bewerbe im Holzrücken mit Pferden ein- und zweispannig für Teilnehmer unterschiedlicher Nationalitäten am Austragungsgelände des Hindernisparcours
- Ab 20 Uhr: Disco der Landjugend Sörg in der Eventhalle
Samstag 27.8.2022
- 7 bis 17 Uhr: Bewerbe im Holzrücken mit Pferden ein- und zweispannig für Teilnehmer unterschiedlicher Nationalitäten am Austragungsgelände des Hindernisparcours
- 18 bis 20 Uhr: „Waldgipfel“, Referate und Podiumsdiskussionen zu den Themen Waldwirtschaft, Umweltschutz, Ausbildung und Pferdeausrüstung
- 29 MGV, Kornblume, Kärntner Chor mit der Prämierung der besten Österreicher
- Anschließend geselliger Fuhrmannsabend
Sonntag 28.8.2022
- 7 bis 17 Uhr: Hauptbewerb im Holzrücken mit Pferden ein- und zweispännig der besten 15 Fuhrleute Europas
- 11 Uhr: Frühschoppen mit dem Musikverein Glantal
- 18 Uhr: Siegerehrung und Übergabe der Preise
Weitere Highlights
- Landwirtschaftliche Arbeiten mit Pferden durch das ÖIPK – Vorführungen und Workshops
- Ponyreiten für Kinder
- Präsentationsstände von Ausstellern und Sponsoren
Allgemeine Regeln
Ausländische Teilnehmer:innen benötigen für die Verbringung von Equiden eine amtliche Gesundheitsbestätigung, gem. der Richtlinie des EU- Rates 2009/156/EG, Anhang II.
Covid-19 Maßnahmen
Es gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie diverse Bestimmungen zum vorbeugenden Schutz auf Grund der Covid-19 Pandemie.
Datenschutzgrundverordnung
Alle Teilnehmer:innen und Besucher:innen (egal in welcher Funktion) erteilen bei der Anmeldung oder Zutritt zum Veranstaltungsort die Zustimmung, dass ihre Daten lt. DSGVO ermittelt, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen und dass sie damit auch ihre Zustimmung zur Bildverarbeitung samt akustischer Information geben.
Weitere Bedingungen
- Das Betreten des Parcours (mit und ohne Pferd) vor Bewerbsbeginn ist für alle Teilnehmer:innen verboten!
- Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Anzahl der Begleitpersonen und deren Pferderfahrungen bekanntzugeben. (Damit wird durch Kennzeichnung (Armbänder) der Zutritt zum Fahrerlager ermöglicht).
- Jeder Teilnehmer gibt bei der Anmeldung bekannt, ob er/sie Repräsentant/in eines europäischen Landes ist.
- Jede/r Teilnehmer/in bzw. jede Begleitperson nimmt die Hausordnung des Landwirtschaftsbetriebes von Johannes Stippich zur Kenntnis.
Ergebnisse
Ablauf
- Das Pferd hat grundsätzlich gesund zu sein
- Mindestens 4 Jahre alt
- Pferdepass ist bei der Meldestelle vorzuweisen/vorzulegen
- Notwendige Impfungen durchgeführt und im Pferdepass vermerkt
- Kopie einer Haftpflichtversicherung ist mitzuführen (Polizzen-Nummer, Versicherungsanstalt)
- Futterzustand zufriedenstellend
- Hufpflege zufriedenstellend (Beschlag nicht erforderlich)
- Pferde unter 500 kg Lebendgewicht sind vor Anmeldeschluss als solche zu melden
- Jedes Pferd darf pro Bewerb nur 1-mal starten
- Mindestens 18 Jahre alt
- Sicherheitsschuhe
- Angemessene Bekleidung
- Hantieren an der Würgekette darf nur nach Trennen vom Ortsscheit erfolgen; Bei Nichtbeachtung werden jeweils 50 Strafpunkte vergebe
- Pferdegeschirr
- Ortscheit, mindestens 80 cm breit (Schwebeortscheit ist erlaubt)
- Zugwaage bei Zweispänner, mindestens 170 cm breit
- Würgekette
- Wassereimer
- Kummtgeschirr oder Brustblattgeschirr mit oder ohne Schwebeortscheit
- Normale Leinen (Leder oder Schnüre)
- Stoßleinen oder Zuppelleinen
- Kein Peitschengebrauch
- Das verwendete Geschirr muss verpasst sein, um den Pferden ein schmerzfreies und unbehindertes Ziehen zu ermöglichen
- Keine ausgeschlagenen, zu dünnen oder zu engen Gebisse
- Die Kontrolle der Erfüllung der Teilnahmebedingungen erfolgt durch die Richter.
- Die Entscheidungen des Richterkollegiums sind endgültig.
- Einsprüche sind nicht statthaft.
- Jeder Teilnehmer haftet für den sicheren Umgang mit seinem/n Tier/en selbst und hat dafür angemessen Sorge zu tragen.
- Der Stamm ist im Freigelände 10 m lang
- Der Stamm hat gerade zu sein (entastet und entrindet).
- Bei Pferden über 500 kg Lebendgewicht Volumen von ungefähr 0,4 m³
- Bei Pferden unter 500 kg Lebendgewicht Volumen von ungefähr 0,25 m³
- Holzart: Fichte
- Der Stamm ist bei Start dickörtig anzuhängen.
Der/die Richter/in oder ein anderer nicht am Wettbewerb beteiligte Holzrücker/in bewältigen den Parcours mit einem nicht am Wettbewerb beteiligten Pferd. Diese Zeit wird gemessen und stellt die Richtzeit dar. Die Verweildauer bei den einzelnen Hindernissen obliegt dem Richter. Der Parcours muss vom Richter/Vorläufer nicht fehlerfrei bewältigt werden. Das Ende des Stammes muss wieder über die Start-/Ziellinie gezogen werden und die gleiche Position des Stammes wie beim Start gegeben sein.
- Die Zeitnahme erfolgt durch die Richter. Eine Minute vor Ablauf der Richtzeit wird dies dem Teilnehmer von den Richtern mitgeteilt.
- Start: Holzrücker läutet mit Glocke – Zeitnehmung beginnt
- Ziel: Holzrücker läutet mit Glocke – Zeitnehmung wird beendet
Sollte der/die Teilnehmer/in nach Ablaufen der Richtzeit den Parcours noch nicht abgeschlossen haben, hat er/sie den Parcours abzubrechen und sich zum Startbereich zurückzubegeben. Die bisher erzielten Punkte werden gewertet. Die nicht absolvierten Hindernisse werden gewertet.
Die Startfolge wird am Tag des Wettbewerbs per Losentscheid bestimmt. Danach erfolgt die Parcoursbegehung mit den Richtern.
Der Start erfolgt auf das Zeichen des Richters nachdem der/die Teilnehmer/in sich mit dem Pferd in den Startbereich begeben hat.
Grobheit (Leinenschlagen, ins Maul reißen, Hintreten oder ähnliches) und verbale Entgleisungen gegenüber Pferden, Richtern und Publikum sind verboten. Bei Verstoß werden vom Richter Strafpunkte vergeben oder der Ausschluss des/der Teilnehmers/Teilnehmerin verfügt.
- Hilfsmittel wie z.B. ein Sappin sind nicht erlaubt
- Der Stamm darf weder mit der Hand noch mit dem Fuß berührt werden
- Der/die Holzrücker/in muss bei einem Manöver immer dem Stamm ausweichen
- Der Stamm darf nur in Haltposition zum Zwecke der Justierung der Würgekette (Verlängern, Verkürzen oder Verdrehen) berührt werden.
- Nur die Gangart Schritt ist erlaubt.
- Der/die Holzrücker/in hat ebenfalls nicht zu laufen.
- Führen am Kopf des Pferdes ist nicht erlaubt.
- Der/die Holzrücker/in hat sich während der normalen Vorwärtsbewegung des Pferdes hinter der Schulter des Tieres aufzuhalten oder zu gehen.
- Ausnahmen gelten während eines Halts zum Positionswechsel des/der Holzrückers/in und bei extra ausgewiesenen Hindernissen.
- Während eines Halts darf sich das Pferd nicht mehr als einen halben Schritt vor oder zurückbewegen, bzw. der angehängte Stamm darf sich nicht bewegen.
- Ein Halt kann von den Teilnehmer:innen jederzeit frei gewählt werden.
- Ein Halt kann bei Hindernissen vorgeschrieben sein, dann ist er auszuführen.
- Der Halt hat mindestens 3 Sekunden zu dauern.
Der/die Holzrücker/in darf die Leinen nur während eines Halts griffbereit ablegen oder am Pferd befestigen.
- Eine klare Hindernisliste mit den jeweils erreichbaren Punkten pro Hindernis ist vor dem Wettbewerb zu veröffentlichen (die Hindernisse entsprechen dem internationalen Standard).
- Der Parcours muss unmittelbar vor dem Start des Wettbewerbs für alle Teilnehmer:innen begehbar sein.
- Alle Hindernisse sind zu durchfahren. Dem/Der Teilnehmer/in steht es frei Hindernisse aus Zeitgründen/Schwierigkeitsbedenken auszulassen. Die wird in der Wertung entsprechend berücksichtigt.
- Wird ein Hindernis nicht bewältigt, so kann es nach einem Versuch ausgelassen werden. Dabei werden keine Punkte vergeben.
- Bei 2-maliger Verweigerung des Pferdes wird das Hindernis gewertet und es werden 100 Strafpunkte vergeben.
- Die Rückewege und Hindernisse sind mit 80 cm hohen Holzpflöcken oder -zylindern auf denen die Abwurfkegel ruhen zu begrenzen.
- Grundsätzlich sind in die Erde eingeschlagene Holzpflöcke zu verwenden.
- Wenn keine Pflöcke eingeschlagen werden können, sind Holzabschnitte mit einem Durchmesser von ungefähr 20 cm zu verwenden.
- Die Abwurfkegel müssen ca.10 cm hoch sein und einen Durchmesser von ca. 8 cm haben, zylindrisch, bunt und ebenfalls aus Holz sein.
- Der Minimalabstand der Rückewegebegrenzer zueinander beträgt die Minimallänge des Ortscheits plus 20 cm.
- Das Herunterfallen der Abwurfkegel bedingt Strafpunkte.
- Pro geschafftem Hindernis werden je nach Schwierigkeit 100-400 Punkte vergeben.
- Pro abgeworfenem Abwurfkegel werden 50 Strafpunkte vergeben.
Für folgende Vergehen werden nach erstmaliger Verwarnung ebenfalls 50 Strafpunkte pro Hindernis vergeben: - Berühren des Pferdes durch Holzrücker/in um es zu beeinflussen
- Führen des Pferdes am Kopf
- Berühren des Holzstammes durch Holzrücker/in
- Antraben des Pferdes
- Bewegung des Pferdes während eines Halts
- Das Auslassen von Hindernissen ist unter gewissen Bedingungen erlaubt. (siehe 18.)
- Dreimaliges Antraben oder mehr als 3 Galoppsprünge
- Schlagen des Pferdes (auch mit Leine)
- Schlechter gesundheitlicher Zustand des Pferdes
- Erschöpfung, Überforderung und Kontrollverlust über das Pferd
- Allgemeingefährdung der Teilnehmer:innen, Pferde, Zuschauer:innen
- Verstöße gegen einschlägige Tierschutzbestimmungen
- Unsportliches Verhalten (Beschimpfungen, etc.)
- Dreimaliges Hantieren an der Würgekette wenn sie nicht vom Ortscheit gelöst ist (Pkt 2)